Zuerst kommt die Schulbank


Gewerbeordnung. Was lange währt ... Das Bundeskabinett hat jetzt die Neuregelung des Zugangs zum Beruf des Immobilienmaklers und Wohnungseigentumsverwalters auf den Weg gebracht.

Wer sich künftig als Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter selbstständig machen will, wird erst die Schulbank drücken müssen. Das sieht ein Beschluss des Bundeskabinetts vor, der den beruflichen Zugang von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern neu regeln will.



Rolf Gaßmann vom Mieterverein Stuttgart erklärt im Video, was Mieter von dem geplanten Sachkundenachweis haben.

So soll bis spätestens Ende 2017 eine Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung eingeführt werden. Das Gesetz kommt allerdings ein Jahr später, als ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehen. Der aktuelle Entwurf führt Berufszulassungsregelungen sowohl für gewerbliche Immobilienmakler als auch für Verwalter von Wohnungseigentum ein. Seitens der Immobilienverbände wird bereits bemängelt, dass für die Ein­beziehung der Mietverwalter in den Gesetzentwurf aus Sicht des Bundeswirtschafts­ministeriums „keine Erforderlichkeit“ bestehe.

„Es ist nicht der große Wurf, aber besser als gar nichts“, kommentiert Professor Stephan Kippes vom ivd. Der Immobilienverband Deutschland fordert seit Jahren einheitliche Zugangsregeln für den Beruf. Zwar feiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das am 31. August beschlossene Gesetz als nachhaltige Stärkung des Verbraucherschutzes im Immobilienbereich. „Es ist ein Anfang gemacht“, sagt Erich Hildenbrandt zum neuen Gesetz. Der Stuttgarter Makler glaubt aber nicht daran, dass sich dadurch an der Qualität seines Berufsstandes etwas ändern wird. Vielen Neueinsteigern fehle trotz Sachkundenachweis die Praxis. Auch müsse sich der Makler ständig weiterbilden.

Der Immobilienverband äußert Kritik daran, dass der Gesetzgeber darauf ver­zichten will, dass Makler im Gegensatz zu WEG-Verwaltern keine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Das sei bei ivd-Mitgliedern schon immer Pflicht gewesen, sagt Stephan Kippes. Auch Makler könnten durch Fehlberatung oder Unwissen einen erheblichen Vermögensschaden anrichten.

Unklar ist bislang auch, wer im Detail von der Neuregelung überhaupt betroffen ist. Sicher scheint nur, dass Verwalter von Mietwohnungen und nichtgewerbliche Verwalter von Wohnungseigentum ausgenommen sind. Wer sich also privat für seine WEG um die Verwaltung kümmert, soll diesen Nachweis nicht erbringen müssen.

Ausgenommen vom Sachkundenachweis sind laut „Immobilien Zeitung“ auch alle jene gewerblichen Makler und Wohnungseigentumsverwalter, die eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder den nichtakademischen Grad eines Immobilienfachwirts erlangt haben. Möglicherweise werden auch noch andere Abschlüsse als Ersatz für den Sachkundenachweis anerkannt. Das soll aber im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch geprüft werden.

Auf der sicheren Seite sind auch die sogenannten alten Hasen. Wer länger als sechs Jahre ununterbrochen selbstständig als Immobilienmakler oder WEG-Verwalter tätig war und das auch belegen kann, muss ebenfalls keinen Sachkundenachweis erbringen, so die Aussagen des Wirtschaftsministeriums. Um sich auf die neue Rechtslage einzustellen, soll zudem eine Übergangsfrist von zwölf Monaten gelten.

Bis die Neuregelung greift, hat der Gesetzgeber noch viel Arbeit vor sich. So ist noch vollkommen unklar, welches Wissen genau mit dem Sachkundenachweis abgefragt werden soll. Die „Immobilien Zeitung“ vermutet, dass sich die Qualifikation am Zertifikat Makler und Verwalter orientieren könnte. Das würde etwa 120 Ausbildungsstunden entsprechen und mit Prüfung rund 2000 Euro kosten. Zudem müssen die für die Abnahme der Sachkundeprüfung zuständigen Industrie- und Handelskammern erst noch Prüfungsordnungen erlassen und entsprechende Verfahren und Ausschüsse einrichten.

Auch wenn der Maklerverband noch Nachbesserungsbedarf sieht, ist Professor Kippes nicht unzufrieden. „Durch die Einführung des Sachkundenachweises kommt ein gewisses Qualitätsniveau hinein. Außerdem werden die Leute aussortiert, die keine Bereitschaft zeigen, sich fachlich einzuarbeiten.“ Kippes hat dabei vor allem jene Gelegenheits- und Küchentisch-Makler im Blick, die noch immer die Branche durch schlechte Dienstleistungen in Verruf bringen.

Für Diana Rivic ist der Gesetzentwurf nach wie vor ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gehen die geplanten Regelungen der Geschäftsführerin vom Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg ebenfalls nicht weit genug. Ihr Verband verlangt seit Jahren eine eigene Berufsausbildung für Immobilienverwalter. Darüber hinaus fordert der VDIV auch eine Weiterbildungspflicht. „In anderen Berufszweigen wie zum Beispiel der Verkehrswirtschaft gibt es das schon länger“, kritisiert Rivic. Trotzdem ist auch sie froh, dass „endlich überhaupt etwas passiert ist“. „Die neuen Zugangsregeln werden den Markt bereinigen und zu einer Qualitätssteigerung bei der Wohnungsverwaltung führen“, ist sie sich sicher.