Verstehen, was man macht


Gewerbeordnung. Der Zugang zum Beruf des Immobilienmaklers und Wohnungseigentumsverwalters soll neu geregelt werden. Geplant sind ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung.


Ein Makler bewirbt eine Immobilie mit der 'unverbauten Fernsicht', auf die ihn ein Bekannter hingewiesen hat; nachdem auf dem Nachbargrundstück ein neues Gebäude erstellt wird, verlangt der neue Eigentümer Schadenersatz. Ein WEG-Verwalter rät mangels besseren Wissens zu einer Gebäudeversicherung mit zu geringer Deckungssumme. Ein anderer Verwalter ordnet Betriebskostenvorauszahlungen nicht den richtigen Konten zu. Professor Dr. Marco Wölfle vom CRES Center for Real Estate Studies an der Steinbeis-Hochschule Berlin kann zahlreiche Beispiele auflisten, bei denen die fehlende Sachkunde eines Maklers oder Verwalters zu einem finanziellen Schaden geführt hat. Er hat im Auftrag des IVD Immobilienverbands Deutschland ein Gutachten zum geplanten Sachkundenachweis für die Immobilienwirtschaft erstellt.


Ab Oktober 2016 müssen Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter einen Sachkundenachweis erbringen. Dr. Eckhard Benner, Referent Verbraucherpolitik bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erläutert, was der Verbraucher davon hat und wo noch Nachbesserungsbedarf besteht

Um den Verbraucher künftig besser vor finanziellen Schäden zu schützen, will der Gesetzgeber die Berufszulassung für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter neu regeln. Derzeit darf sich noch jeder Erwachsene Immobilienmakler nennen, der eine Gewerbeanmeldung nach § 34c (Erlaubnis zur Vermittlung von Wohnraum) besitzt. Auch Wohnungseigentumsverwalter brauchen nach dem aktuellen gesetzlichen Stand keine besondere Qualifikation für die Ausübung der Tätigkeit. Dieser Umstand ist den beiden Branchenverbänden, dem IVD wie dem VDIV Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg, schon lange ein Dorn im Auge. Beide Verbände drängen die Politik seit Jahren, den Zugang für Immobilienmakler und Wohnungsverwalter neu zu regeln. Unterstützung bekommen sie dabei auch vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum. Nachdem die Politik mit Hinweis auf einen freien Berufszugang den Sachkundenachweis für Immobilienberufe jahrelang immer wieder abgelehnt hatte, wurde jetzt für viele Beteiligte überraschend ein Gesetzentwurf für eine Berufszulassungsregelung vorgelegt.


Im Interview äußert sich Professor Dr. Stephan Kippes vom IVD-nahen Marktforschungsinstitut (IVD Immobilienverband Deutschland) über den geplanten Sachkundenachweis für Makler und WEG-Verwalter.

Im Kern geht es dabei um die Novellierung von § 34c Gewerbeordnung. Künftig sollen Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter nur noch dann eine gewerberechtliche Erlaubnis erhalten, wenn sie neben der Voraussetzung geordneter Vermögensverhältnisse einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen können. Von der Einführung eines Sachkundenachweises verspricht sich der Gesetzgeber 'eine qualitative Verbesserung der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen'. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die in diesen Bereichen tätigen Unternehmen die Eignung ihrer Mitarbeiter überprüfen müssen, sofern sie an erlaubnispflichtigen Tätigkeiten beteiligt sind. Andernfalls können sie künftig bei Fehlverhalten der Mitarbeiter in Regress genommen werden. Durch die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung sollen Wohnungseigentümer und Auftraggeber von Immobilienmaklern 'vor finanziellen Schäden geschützt werden, die durch eine fehlerhafte Berufsausübung entstehen können', heißt es aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Trotz aller Freude über die geplante Neuregelung sehen die Verbände noch Nachbesserungsbedarf. Professor Dr. Stephan Kippes vom IVD-nahen Marktforschungsinstitut reicht der Sachkundenachweis nicht aus. Das sieht auch Professor Marco Wölfle vom CRES so. In seinem Gutachten wird als Mindestanforderung die Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/frau gesehen. Doch davon ist der Gesetzentwurf derzeit noch weit entfernt. Zumal der geplante Fach- und Sachkundenachweis nach dem jetzt vorliegenden Entwurf mit einem anderen Berufsabschluss verrechnet werden kann. Dennoch ist Stephan Kippes nicht unzufrieden.

'Durch die Einführung des Sachkundenachweises kommt ein gewisses Qualitätsniveau hinein. Außerdem werden die Leute aussortiert, die keine Bereitschaft zeigen, sich fachlich einzuarbeiten.' Stephan Kippes denkt dabei vor allem an jene Gelegenheits- und Küchentisch-Makler, die die Branche immer wieder in Verruf bringen. 'Insgesamt hat das Ausbildungsniveau bei Maklern, die in den Verband aufgenommen werden wollen, in den letzten Jahren nochmals angezogen', sagt der Immobilien-Professor. Es gibt einen relativ hohen Anteil, der einen Fachwirt im Bereich Immobilienwirtschaft oder sogar einen Hochschulabschluss hat.' Für Diana Rivic ist der Gesetzentwurf 'ein Schritt in die richtige Richtung'. Allerdings gehen die geplanten Regelungen der Geschäftsführerin vom Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg ebenfalls nicht weit genug. Ihr Verband verlangt seit Jahren eine eigene Berufsausbildung für Immobilienverwalter. Darüber hinaus fordert der VDIV auch eine Weiterbildungspflicht. 'In anderen Berufszweigen wie zum Beispiel der Verkehrswirtschaft gibt es das schon länger', kritisiert Rivic. Trotzdem ist auch sie froh, dass 'endlich überhaupt etwas passiert ist'. 'Die neuen Zugangsregeln werden den Markt bereinigen und zu einer Qualitätssteigerung bei der Wohnungsverwaltung führen', ist sie sich sicher. VDIV wie IVD kritisieren aber, dass nach wie vor die Verwalter von Mietwohnungen von der neuen Regelung nicht betroffen sind, obwohl sie auch treuhänderisch tätig seien.

Makler und Verwalter, die mindestens sechs Jahre lang nachweislich in ihrem Metier tätig sind, werden von der Sachkundeprüfung entbunden. Sie müssen aber - sollte das Gesetz wie geplant am 1. Oktober 2016 in Kraft treten - innerhalb einer Frist von sechs Monaten ihr Können nachweisen, sonst entfällt die Erlaubnis.