Wenn die Umlage nicht reicht

Finanzierung. Wohnungseigentümergemeinschaften können künftig bei der Landesbausparkasse Darlehen sofort abrufen, um notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen.

Die energetische Sanierung des privaten Wohnungsbestandes kommt längst nicht so schnell voran, wie es sich die Politiker allenthalben wünschen. Nach einer aktuellen Umfrage des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter und der Förderbank KfW unter Hausverwaltern 'droht die Energiewende gar zu scheitern', weil Anreize für Wohnungseigentümergemeinschaften, sogenannte WEGs, fehlten, sagt Wolfgang D. Heckeler, der Vorstandsvorsitzende vom Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg VDIV.

Danach liege die jährliche Sanierungsquote bei den energetischen Sanierungen der 300 Hausverwaltungen, die sich an der Umfrage beteiligten, bei weniger als 0,8 Prozent. Mindestens zwei Prozent pro Jahr wären aber notwendig, um den von der Bundesregierung bis 2050 angestrebten klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Doch davon sei man derzeit auch im Land weit entfernt.

Die LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg schätzt, dass von den Immo­bilien der rund 360 000 Wohnungseigen­tümergemeinschaften 75 Prozent vor dem Jahr 1990 entstanden. 'Hier kann von einem enormen Sanierungsbedarf ausgegangen werden', prognostiziert Wolfgang Kaltenbach, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der LBS. Dass die meisten WEGs seit Jahren das Thema ignorieren, hat viele Gründe. Laut VDIV liegt das in erster Linie an den fehlenden Anreizen für Wohnungseigentümergemeinschaften wie zum Beispiel Sonderabschreibungen, einer vereinfachten Vergabe von KfW-Fördermitteln und Qualifizierungsvorgaben für Immo­bilienverwalter.

'Der Verwalter ist der Schlüssel zum Erfolg', sagt Kaltenbach weiter. Er müsse die Eigentümerversammlung von den energetischen Maßnahmen überzeugen. Dieser Berufsgruppe fehle es aber oft an dem nötigen Fachwissen, was die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten betrifft. Zudem bestehe vielfach auch große Rechtsunsicherheit. Hinzu kommt: 'Maßnahmen, die über die bestehende Umlage hinausgehen, würden viele Eigentümer abschrecken', ist die Erfahrung des LBS-Vorstands. Deshalb würden die Fördermittel der L-Bank auch bei weitem nicht in dem Umfang von den Wohnungseigentümergemeinschaften abgerufen, wie man es sich erhofft hatte. Und das, obwohl das Land seit zwei Jahren bei der energetischen Sanierung für Wohnungseigentümergemeinschaften die Bürgschaft übernimmt.

'Die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel ist an bestimmte Vorgaben gebunden und deshalb nicht für jede Wohnungseigentümergemeinschaft geeignet', erklärt Wolfgang Kaltenbach. Zumal nur energetische Sanierungen gefördert werden. 'Was macht aber eine Hausgemeinschaft, wenn es zum Dach hereinregnet und die Rücklagen schon aufgebraucht sind?', fragt er. Hier sieht er das neue Angebot der LBS. Danach können Wohnungseigentümergemeinschaften ohne Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek einen Kredit bei der Landesbau­sparkasse beantragen. Voraussetzung: die Eigentümerversammlung hat zuvor einen Beschluss zur Sanierung, Modernisierung und Finanzierung der Maßnahme gefasst.

Bislang konnten WEGs erst dann auf die Darlehenssumme eines Bausparvertrages zurückgreifen, wenn dieser zuteilungsreif war. Denn die Sicherstellung des Kredits innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt als schwierig, da jeder Eigentümer eine Grundschuld bestellen müsste. Da das Land vor zwei Jahren die Problematik erkannte, gleichzeitig aber die energetische Sanierung stärker gefördert werden sollte, entschloss sich das Land zur Bürgschaft. Die gilt aber nur für Programme der L-Bank.

Bei der LBS geht man einen anderen Weg. Hier wird das Kreditrisiko über eine Kreditversicherung aufgefangen, die im Zinssatz enthalten ist. 'Betrachtet man den derzeit günstigen Zinssatz, ist das ein durchaus attraktives Modell', meint Wolfgang Kaltenbach.

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