Landesbaurecht. Die Novelle der Landesbauordnung steht in der Kritik, bevor sie überhaupt in Kraft getreten ist. Die Wohnungswirtschaft wünscht sich mehr Flexibilität – die Umweltverbände mauern.
Noch ist die Novelle der Landesbauordnung, kurz LBO, nicht in trockenen Tüchern, da wird vonseiten der Immobilien- und Wohnungswirtschaft Kritik laut, die erreichten Änderungen seien wohl nicht der große Wurf. Peter Bresinski, Vorsitzender vom Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen, stört sich dabei nicht nur an den minimalen punktuellen Verbesserungen, sondern vor allem an der Dauer der Entscheidungsfindung. Für das, was nach drei Jahren Diskussionen und Vorschlägen in der Wohnraumallianz herausgekommen sei, sei es ein Armutszeugnis.
„Der Befreiungsschlag ist ausgeblieben. Dass künftig die Kommunen über die Anzahl der Fahrradabstellplätze entscheiden können, ist ein zweischneidiges Schwert. Wir hätten uns mehr Flexibilität gewünscht.“ Kritisiert werden vom vbw vor allem die Naturschutzverbände und das von Franz Untersteller geführte Umweltministerium.„Solange die nicht von der Bremse treten, bekommen wir nicht die notwendige Flexibilität und treten weiter auf der Stelle. So wird keine einzige neue Wohnung entstehen
Die von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut ins Leben gerufene Wohnraumallianz stellt der Verbandsvorsitzende aber nicht infrage. „Das ist eine gute Einrichtung und wir haben vor allem in Sachen Förderung gemeinsam viel erreicht.“ Die zurückliegenden drei Jahre hätten aber auch gezeigt, dass das Gremium viel zu groß sei, um pragmatische Lösungen zu finden.Wir verbringen viel zu viel Zeit in der Wohnraumallianz damit, über Formulierungen zu ringen. „Wir müssen uns auch die Frage stellen, ob wir die Wohnraumallianz nicht zeitlich begrenzen.“Der vbw Verband der baden-württembergischen Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat aktuell 284 Mitgliedsunternehmen, die rund 455 000 Wohnungen im Land verwalten. Der genossenschaftliche Prüfverband steht in der Kritik, im Rahmen der Pleite der Wohnungsgenossenschaft Eventus eG gegen seine Pflichten nach dem Genossenschaftsgesetz verstoßen zu haben. Zu den Vorwürfen wollte sich der Verband beim Pressegespräch nicht äußern.