Einmal im Viereck herum

Anwohnerparken. Viele Städte setzen auf Bewohnerparkregelungen, um das begrenzte Angebot an Stellflächen vor allem in den Innenstadtbezirken zu entschärfen. Doch eine Parkplatz-Garantie gibt es nicht.

In Stuttgart eine Wohnung zu finden, ist schon schwierig. Die Suche nach einem Parkplatz wird vor allem in den Innenstadtbezirken wie Stuttgart-West manchmal zur Geduldsprobe. Deshalb hat der Stuttgarter Gemeinderat im Jahr 2009 beschlossen, aufgrund der zunehmend schwieriger werdenden Parksituation in bestimmten zentrumsnahen Gebieten den vorhandenen Parkraum neu zu verteilen. Das Parkraummanagement funktioniert dabei nach dem sogenannten Mischprinzip.



Das heißt, grundsätzlich sind die Parkplätze für alle da. Für die Bewohner des Quartiers ist das Parken nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises gebührenfrei (blaues P). In Zonen mit oranger Parkmarkierung kann montags bis freitags ab 19 Uhr und samstags ab 14 Uhr mit dem Bewohnerparkausweis kostenlos geparkt werden. Den Stadtvätern geht es bei dieser Regelung vorrangig darum, Anwohner besser als Ortsfremde zu stellen. Die nutzten in der Vergangenheit vor allem tagsüber die bislang kostenlosen Parkplätze in den Innenstadtbezirken, um sich die Tickets für den öffentlichen Nahverkehr zu sparen.

Mit der Einführung des Parkraummanagements ist das Parkaufkommen allein im Stuttgarter Westen tagsüber um 20 Prozent gesunken, so Birgit Wöhrle vom Amt für öffentliche Ordnung. Abends sieht es wieder anders aus. Hier sei die Chance, auch mit Bewohnerparkausweis einen freien Stellplatz in Wohnungsnähe zu ergattern, nach wie vor vom Stadtgebiet und der jeweiligen Bewohnerdichte abhängig. Bislang gibt es Bewohnerparkgebiete in den Innenstadtbezirken Stuttgart-West, -Mitte, -Nord, -Süd- und -Ost.

In Degerloch gibt es Überlegungen, ebenfalls ein Bewohnerparken einzuführen. Für eine Verwaltungsgebühr von 30,70 Euro im Jahr gibt es den grünen Parkausweis – aber ohne Garantie, auch tatsächlichen einen Platz zu bekommen. Denn hier gilt: Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten oder freien Platz. Sind alle Parkplätze von Anwohnern mit entsprechender Parkberechtigung belegt, bleibt nichts anderes übrig, als eine weitere Runde ums Quartier zu drehen. Übrigens: Auch mit Parkausweis ist das Parken in zweiter Reihe, vor Einfahrten oder Feuerwehrzugängen unzulässig. Rechtsgrundlage für Anwohner- oder Bewohnerparken sind die Straßenverkehrsordnung und das Straßenverkehrsgesetz.

Zwar darf im öffentlichen Raum beim Parken kein Verkehrsteilnehmer bevorzugt werden, allerdings kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über Rechtsverordnungen das Halten und Parken zugunsten von Bewohnern mit Parkraummangel einschränken, schreibt das Internetportal bussgeldrechner.org. Eine Besonderheit gibt es im Wohngebiet Wallmer im Stadtbezirk Untertürkheim.

Hier wurden auf Beschluss des Stuttgarter Gemeinderats schon im Jahr 1982 öffentliche Verkehrsflächen vom Tiefbauamt entwidmet und als nummerierte Stellplätze vom Amt für Liegenschaften und Wohnen an die Bewohner des Wohngebietes vermietet. Nach Auskunft des Amts für öffentliche Ordnung handelt es sich bei den rund 300 Stellflächen um eine Besonderheit der Parkraumreservierung. Sie wurde damals politisch gewollt zur Aufwertung des Wohngebietes eingeführt – es handelt sich um Wohnungen der SWSG – und gilt bis heute.

Allerdings hat sich in den zurückliegenden Jahren gezeigt, dass diese Sonderregelung nicht das Gelbe vom Ei ist. So sei die Auslastung der Parkmöglichkeiten sehr gering, so Monika Dietmann vom Amt für öffentliche Ordnung. Und das liegt vor allem daran, dass die freien Parkplätze in Abwesenheit des Mieters anderen Parkplatzsuchenden nicht zur Verfügung stehen.


So kommt es immer wieder vor, dass Bewohner, die bei der Parkplatzvergabe nicht berücksichtigt wurden, meist lange auf einen Parkplatz warten müssten und deshalb in angrenzende Gebiete ausweichen oder auf speziell ausgewiesenen Besucherparkplätzen ihr Fahrzeug abstellen müssen. Bei der Stadt räumt das Amt für öffentliche Ordnung ein, dass im Grunde genommen eine solche Systematik der Parkraumreservierung nicht zielführend sei, da sie wegen der fehlenden Umschlagshäufigkeit das Regelungsziel des Bewohnerparkens unterlaufe und dieses nicht ersetzen könne.

Abgesehen davon sei eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Nutzung der Flächen praktisch nicht möglich, da der nummerierte Parkplatz an eine bestimmte Person und nicht an ein festes Fahrzeug gebunden sei. Trotzdem will die Stadt an dieser Besonderheit im Parkraummanagement nicht rüttelt. „Die Anwohner genießen auch einen Vertrauensschutz“, argumentiert Monika Dietmann. Andererseits werde die Verwaltung diese Regelung auch nicht auf andere Quartiere ausweiten, da dies die Parkplatzsituation in den Wohngebieten mit angespannter Parkraumsituation nicht verbessere. Langfristig könnte die bestehende Regelung aber in Bewohnerparkplätze umgewandelt werden. Das sei aber derzeit nicht im Gespräch, so die Stadt.

Eine Alternative zu Anwohnerparkplätzen ist das sogenannte Parkplatz-Sharing. Dabei vermieten Privatpersonen ihre Stellplätze stunden- oder tageweise an andere Fahrer. Die Plattform ampido.com ist der erste deutsche Marktplatz, auf dem Besitzer von privaten Parkplätzen oder Garageneinfahrten diese Parkmöglichkeiten in der Zeit, in der sie ihre Parkplätze selbst nicht nutzen, vermieten können.

Die Vermieter dieser Parkmöglichkeiten können die Verfügbarkeiten der Parkplätze sowie die Parkgebühr über die Website festlegen. Erste Erfahrungsberichte im Internet zeigen aber, dass das System noch ausbaufähig ist. In Stuttgart gibt es derzeit gerade einmal rund 20 Angebote. Ingo Dalcolmo © Die inhaltlichen Rechte bleiben dem Verlag vorbehalten. Nutzung der journalistischen Inhalte ist ausschließlich zu eigenen, nichtkommerziellen Zwecken erlaubt.