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Immobilien regional

Die letzte Bastion


Bestellerprinzip. Der Vorstoß der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, das Bestellerprinzip auch auf Kaufimmobilien anzuwenden, stößt in Maklerkreisen auf großes Unverständnis.

„Wer bestellt – bezahlt.“ Das ist kurz und knapp unter dem sogenannten Bestellerprinzip zu verstehen. Es trat am 1. Juni 2015 im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes in Kraft. Seitdem können Makler nur noch von demjenigen eine Provision verlangen, der sie auch beauftragt hat, eine Mietwohnung zu vermieten oder anzumieten. Der jüngste SPD-Vorstoß will jetzt auch den Verkauf einer Immobilie unter diese Regelung stellen, weil die Baunebenkosten die größten Preistreiber seien.



Nicht entlasten, sondern belasten würde das Bestellerprinzip die Immobilienkäufer, argumentiert hingegen Professor Stephan Kippes vom IVD Immobilienverband Deutschland Süd. „Der Verkäufer wird ganz sicher die Maklerprovision in den Kaufpreis einrechnen. Dadurch ändern sich dann auch die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer und die Notargebühren.“ Unterm Strich müsste der Käufer deutlich mehr zahlen als bisher. Der Wirtschaftsprofessor ist der Ansicht, dass ein Bestellerprinzip zudem der staatlichen Aufgabe widerspreche, den Verbraucher zu schützen. „Der Käufer wäre im Ankaufprozess völlig auf sich alleine gestellt.“

Wolfgang Link von Link Immobilien in Stuttgart-Sillenbuch sieht im aktuellen System Vor- und Nachteile. „Aber es funktioniert. Deshalb sollte es auch nicht auf Biegen und Brechen geändert werden.“ Makler hätten eine regulierende Wirkung, da sie die Preisforderungen der Verkäufer von Anfang an zu einem Preis bringen, bei dem die Immobilie auch eine realistische Chance habe, verkauft zu werden. Beim Bestellerprinzip hingegen würde doch nur die Provision in einem erhöhten Verkaufspreis versteckt werden.

Aus Sicht von Claudia Klapproth von der Haus & Grund Immobilienvermittlung in Stuttgart braucht es keine Verschärfung wie etwa durch die Einführung eines Bestellerprinzips. Der Markt sei ausgeglichen und die Marktmechanismen würden funktionieren. „Unsere Kunden wissen unsere umfassende Leistung zu schätzen, weswegen sie bereit sind, im Erfolgsfall die übliche Provision auch zu bezahlen.“ Außerdem sei jedem freigestellt, ob er einen Makler hinzuzieht.

Markus Lechler von Lechler Immobilien in Stuttgart befürchtet durch eine Einführung des Bestellerprinzips bei Kaufimmobilien, dass sich der Markt noch weiter ausdünnen könnte. Auch deshalb, weil viele potenzielle Verkäufer versuchen könnten, ihre Immobilie im Bekannten- und Verwandtenkreis zu verkaufen. Nur die Ausweisung von neuem Bauland und staatliche Förderungen für Käufer könnten die steigenden Immobilienpreise etwas verlangsamen und Kosten für Käufer senken, sagt er in Richtung Kommunen.

Für Volker Zeller von Hildenbrandt Immobilien würde eine Neuregelung dazu führen, dass Arbeitsqualität eingebüßt wird. Immobilienmakler arbeiteten stets für beide Seiten und würden immer nur im Erfolgsfall bezahlt werden. Gerade für Laien sei es wichtig, bei so einem wichtigen Kauf wie einer Immobilie Unterstützung zu bekommen.

David Grun von Pfugfelder Immobilien glaubt, dass durch die Einführung des Bestellerprinzips bei Kaufimmobilien das bisherige Geschäftsmodell komplett überdacht werden müsste. Der Wegfall einer Provision für den Käufer würde aber keinesfalls dazu führen, dass er weniger bezahlt. Ähnliches habe man bereits im Mietmarkt festgestellt, wo das Bestellerprinzip vor drei Jahren eingeführt wurde. David Grun geht sogar davon aus, dass es kurzfristig zu schnelleren Preisanstiegen kommen könnte, weil die Verkäufer die zu zahlende Provision einfach auf den Verkaufspreis aufschlagen.

Das sieht auch Robin Frank von der Immobilienvermittlung BW so, da eine entsprechende Novellierung zudem auch Auswirkungen auf die Grunderwerbsteuer und die Notargebühren habe. Beide orientierten sich am Verkaufspreis der Immobilie.

Eine ähnliche Einschätzung kommt auch von Stephan-Andreas Philipp von Engel & Völkers Stuttgart. Sollte der Besteller den Makler beauftragen, würde die gesamte Provision auf den Kaufpreis draufgeschlagen. „Das wäre genau das Gegenteil von dem, was die Bundesregierung eigentlich erreichen will“, prophezeit der Makler.

Zwar begrüßt Bärbel Falkenberg-Bahr vom Immobilien-Service Bärbel Bahr in Böblingen die Initiative, die Baunebenkosten zu senken. „Mit der pauschalen Verlagerung der Provision auf den Verkäufer wird man aber die gesamten Kosten des Immobilienerwerbs nicht reduzieren können.“ Im Gegenteil: Die Kaufpreise würden steigen. Gerade in einer Zeit, in der der Aspekt Wohnung so immens wichtig sei, sollte die Leistung der Immobilienwirtschaft nicht limitiert werden, fordert die Maklerin.

Aus Sicht von Kerstin Schmid von E&G Private Immobilien würde sich ein Bestellerprinzip bei Suchkunden (Käufern) in der Praxis nicht umsetzen lassen, da Makler keine Immobilien anbieten dürfen, die sie bereits besichtigt haben. Im Vermietungsbereich hat das Unternehmen aus dem Bestellerprinzip bereits seine Konsequenzen gezogen und bietet seitdem keine expliziten Suchaufträge von Kunden mehr an.

Rolf Gassmann, Vorsitzender des Mietervereins Stuttgart, befürwortet hingegen die Regulierung der Maklerkosten bei Wohnungsverkäufen. Sein Argument: Letztendlich wirkten sich die Maklergebühren, welche der Käufer einer zur Vermietung bestimmten Mietwohnung zahlen muss, auch auf die von ihm später verlangte Miete preistreibend aus.