Stuttgart. Spätestens Anfang nächsten Jahres soll nach dem Willen der Bundesregierung die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf den Weg gebracht sein. Doch bis dahin herrscht weiterhin Rechtsunsicherheit, wie mit den bestehenden Verträgen verfahren werden soll.
Gewerbeordnung. Der Zugang zum Beruf des Immobilienmaklers und Wohnungseigentumsverwalters soll neu geregelt werden. Geplant sind ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung.
Image. Immobilieninvestoren haben in der Öffentlichkeit nicht den besten Ruf. Vor allem in Städten, in denen es an bezahlbaren Wohnungen mangelt, wird oft das Bild der alles verschlingenden Heuschrecke gezeichnet.
Vertrieb. Wer plant, sich als Immobilienmakler selbstständig zu machen, sollte unter Umständen auch ein Franchisemodell in Betracht ziehen. Doch die Systeme sind nicht für jeden Unternehmer geeignet.
Recht. Immobilienmakler müssen nach dem Geldwäschegesetz vor dem Abschluss eines Maklervertrages die Identität ihres Kunden feststellen. Im Zweifelsfall sollen sie auch Verdachtsfälle melden.