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Zur Kasse, bitte!



Methodik. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, befürchten Hauseigentümer und Mieter, nun stärker zur Kasse gebeten zu werden.


Unter Hauseigentümern und Mietern herrscht große Verunsicherung, seitdem diesen Monat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2019 eine neue Regelung finden. Bei Haus & Grund Württemberg wie auch dem Landesverband Baden-Württemberg des Mieterbundes wird befürchtet, dass die Kommunen die Neuregelung zum Anlass nehmen könnten, um Kasse zu machen.



Denn mit der Grundsteuer finanzieren viele Städte und Gemeinden ihre klammen Haushalte. So lag das Aufkommen der sogenannten Grundsteuer
B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude in Baden-Württemberg laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2017 bei rund 1,7 Milliarden Euro.

Bislang berechnet sich die Grundsteuer nach dem sogenannten Ertragswertverfahren. Dabei wird der sogenannte Einheitswert der Wohnung und des Hauses mit einer Steuermesszahl multipliziert. Der sich daraus ergebende Grundsteuermessbetrag wird wiederum mit dem Hebesatz (Grundsteuer B) der jeweiligen Kommune multipliziert. Diesen Prozentwert kann jede Kommune individuell festlegen.

Im Landesdurchschnitt lag der Hebesatz im Jahr 2016 bei 491 Punkten. In Stuttgart ist der Hebesatz mit 520 Punkten vergleichsweise niedrig. Selbst Freiburg (600) und Tübingen (560) haben höhere Sätze als die Landeshauptstadt. Ein Blick in die angrenzenden Kreise ergibt folgendes Bild: Im Kreis Böblingen hat Leonberg mit 445 den höchsten Hebesatz, im Kreis Esslingen ist mit 425 der Hebesatz in der Kreisstadt am höchsten, im Kreis Göppingen liegt Gammelshausen mit 490 Punkten bei den Hebesätzen vorn, im Kreis Ludwigsburg hat Remseck mit 480 den höchsten Hebesatz und im Rems-Murr-Kreis ist Weinstadt mit 450 Punkten der Spitzenreiter. Den Vogel schießt aber die Stadt Aulendorf im schwäbischen Oberland ab. Hier liegt der Hebesatz bei stolzen 750 Prozent. Die Stadt war bis 2008 tief in den roten Zahlen. Erst durch die Hilfe des Landes und eiserne Sparmaßnahmen steht die Kommune heute besser da. Eine Maßnahme war damals auch die massive Erhöhung der Grundsteuer.

Dass das Bundesverfassungsgericht jetzt die geltende Bewertung der Grundsteuer gekippt hat, liegt daran, dass das der Bemessung zugrunde liegende Grundvermögen, sprich der Einheitswert, seit 1964 nicht mehr neu bewertet wurde. Dies stelle eine „gravierende und umfassende Ungleichbehandlung“ dar, so die Richter in ihrem Urteil.

Zur Debatte stehen derzeit drei mögliche Berechnungsmodelle für die Grundsteuer. Das Kostenwertmodell, eine reine Bodenwertsteuer auf der Basis von Bodenrichtwerten und ein marktunabhängiges Grundsteuermodell (siehe Beitrag "Die Grundsteuer wird kommen).

Beim Mieterverein hingegen spricht man sich schon seit Jahren dafür aus, die Durchleitung der Grundsteuer über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter zu unterbinden. Doch weder das noch ein kompletter Wegfall der Steuer dürfte in dieser Legislaturperiode eine Chance haben. Bei den Verbänden hofft man, dass der Gesetzgeber sich nicht allzu viel Zeit lässt. Zumal im kommenden Jahr in Baden-Württemberg auch Kommunalwahlen sind und das Thema sicherlich für die eine oder andere Diskussion am Wahlstand sorgen wird. Eines ist aber schon heute sicher: Gelingt die Umsetzung einer neuen Bemessungsgrundlage durch die Finanzämter nicht rechtzeitig, stehen die Kommunen vorübergehend ganz ohne Grundsteuer da.