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Die Reform der Grundsteuer wird kommen



Grundsteuer. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug. Drei Varianten zur Reform der Berechnung der Grundsteuer stehen zur Diskussion. Doch viel Zeit hat die Politik nicht mehr.


Wenn es allein nach den Ländern geht, würde das sogenannte Kostenwertmodell zum Tragen kommen. Das berücksichtigt den Wert des Grundstücks und des darauf errichteten Gebäudes sowie Art und Baujahr. Zugrunde gelegt werden aber nicht die aktuellen Marktpreise, sondern die Kosten bei Errichtung des Gebäudes. Kritiker bemängeln, dass dieses Verfahren nicht nur sehr aufwendig ist, sondern sich durch das Kostenwertmodell die Grundsteuer für Eigentümer einer Immobilie um ein Vielfaches erhöht, selbst wenn Steuermesszahl und Hebesatz unverändert blieben. Mieter würden das ebenfalls deutlich in ihrer jährlichen Betriebskostenabrechnung spüren, so die Verbände.

Der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg hält hingegen eine reine Bodenwertsteuer für gerechter und ökologisch sinnvoll. Das hat deren Landesvorsitzender Rolf Gassmann jetzt auch in einem Brief dem Ministerpräsidenten geschrieben. Bei diesem Verfahren wird ausschließlich das Grundstück selbst besteuert und nicht die darauf stehende Immobilie. Dieses Verfahren könnte auch innerhalb des vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Zeitrahmens verwirklicht werden, da die Bodenrichtwerte bereits flächendeckend vorliegen und durch die Gutachterausschüsse auch regelmäßig fortgeschrieben werden. Der Mieterbund favorisiert dieses Modell auch deshalb, weil er darauf hofft, der Spekulation durch Bodenhortung Einhalt zu gebieten. So könnten unbebaute Grundstücke gleich belastet werden wie bebaute.

Haus & Grund Württemberg favorisiert das marktunabhängige Grundsteuermodell. „Es erfordert weder aufwendige Datenerhebungsverfahren noch periodische Neubewertungen“, erklärt deren Geschäftsführer Ottmar H. Wernicke. Dieses Modell besteht aus einem zweistufigen Verfahren. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage wird die Grundstücks- und Gebäudefläche jeweils mit unterschiedlichen Faktoren multipliziert und deren Werte addiert. Anschließend wird der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz direkt auf diesen Steuermessbetrag angewandt. Dadurch entfalle der bisherige Zwischenschritt einer Steuermesszahl.

Haus & Grund ist der festen Überzeugung, dass mit diesem Vorschlag zur Berechnung der Grundsteuer die Verfahren verkürzt und die Streitanfälligkeit verringert werden kann. Außerdem sorge die Marktunabhängigkeit für stabile Steuermessbeträge und Bestandshalter würden nicht über die Grundsteuer an extremen Immobilienpreisentwicklungen beteiligt, heißt es in einem Papier des Verbandes weiter.

Welches Modell zur Berechnung der Grundsteuer letztendlich zum Zuge kommt, steht derzeit noch in den Sternen. Nur eines scheint derzeit sicher zu sein: Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Reform wird kommen. Ingo Dalcolmo