Aspen RapidWeaver 8 Blog Style
<i>Immobilien</i> <i></i> <i>regional</i>

Immobilien regional

'Litfaßsäule' auf Zeit

Außenwerbung. Riesenposter an Baugerüsten sind für Hauseigentümer eine willkommene Einnahmequelle, um die Baukosten zu senken. Doch nicht jeder Standort ist geeignet oder wird genehmigt.

Mit einem Riesenposter an einem Baugerüst hat schon manch ein Eigentümer die Kosten für den Gerüstaufbau finanziert. Peter Ibach, Geschäftsführer der Big Poster GmbH, einem Beteiligungsunternehmen der Ilg Außenwerbung in Stuttgart, relativiert aber gleich: 'Die Werbekunden stehen derzeit nicht Schlange.' Das Angebot sei auch in der Landeshauptstadt deutlich höher als die Nachfrage nach diesen Produkten.

Sogenannte Blow-ups oder auch Riesenposter genannte Werbeträger sind eine spezielle Form der Außenwerbung. Es gibt sie seit den 1990er Jahren, als es möglich wurde, mit speziellen Druckmaschinen Werbeplanen bis zu einer Breite von fünf Metern zu bedrucken. Diese Großdrucke findet man vor allem in den Citylagen der Großstädte. Gebucht werden die Flächen in der Regel von bundesweit werbenden Unternehmen aus der Automobil-, Ge­tränke-, Mode- und Telekommunikations­branche.

Zu den Topstandorten für diese Werbeträger gehören derzeit Berlin, Hamburg und München, gefolgt von Köln, Düsseldorf, Frankfurt und Stuttgart. In kleineren Kommunen findet man diese Werbeform nur ganz selten, und dann sind es meistens lokale Unternehmen, die diese Werbeform für sich nutzen. 'Riesenposter sind für unsere nationalen Kunden in der Regel erst ab einer Einwohnerzahl von 100 000 interessant', sagt Peter Ibach. Das hängt mit der Frequenz zusammen, also wie viele Werbekontakte pro Tag möglich sind. 'Und die sind in einer Großstadt naturgemäß höher als etwa in einer Kleinstadt', so der Experte. Dafür sind diese Unternehmen auch bereit, für die Aushangperiode - das sind bei Riesenpostern 28 Tage - einen hohen fünfstelligen Preis zu zahlen. Für die Werbung an prominenten Standorten, wie am Brandenburger Tor in Berlin, werden auch schon mal sechsstellige Beträge bezahlt. Da fallen dann auch die Produktionskosten kaum noch ins Gewicht.

Bei einem Riesenposter von zehn Meter Breite und zwölf Meter Höhe liegen die reinen Produktionskosten zwischen 2000 und 4000 Euro. Darin enthalten sind neben den Druckkosten auch die Aufwendungen für das Anbringen, die Genehmigung und die Beleuchtung. 'Die Werbekunden verlangen heute eine 24-stündige Sichtbarkeit ihrer Werbung.' Das sei aber nur durch die Anbringung von künstlichem Licht möglich, erklärt Peter Ibach.

Hausbesitzer, die mit dem Gedanken spielen, durch eine 'Litfaßsäule' auf Zeit die Baukosten zu senken, sollten bei ihren Planungen aber auch an die Mieter denken. 'Wenn die am Gerüst angebrachten Werbeflächen die Lichtdurchflutung einschränken, könnten die Mieter Mietminderung verlangen.' Aber auch der Werbekunde sei ver­ärgert, wenn seine Markenbotschaft in der Dunkelheit nicht mehr lesbar ist, weil das Licht aus den Wohnungen durchscheint, so der Experte.

Manch ein Hauseigentümer, der schon gehofft hatte, seinen Bauetat durch ein Riesenposter aufzubessern, musste aber auch einsehen, dass nicht jeder Standort geeignet ist. 'Wir bekommen regelmäßig Anfragen von Hausbesitzern. Dann schauen wir uns die Sache an. Ob ein Standort infrage kommt oder nicht, ist von der Werbe­wirkung abhängig. Danach entscheiden wir, ob wir ein Angebot abgeben oder nicht', erklärt er.

Manchmal wird Peter Ibach aber auch selbst aktiv. 'Wenn ich durch die Stadt fahre und eine interessante Stelle sehe, wo ein Baugerüst steht, frage ich auch schon mal nach.' Wie viel Miete der Hausbesitzer für das am Baugerüst aufgehängte Riesenposter bekommt, ist nicht nur von der Lage abhängig. 'Nach Weihnachten und in den Sommermonaten ist die Nachfrage unserer Kunden nach dieser Werbemöglichkeit eher gering', ist die Erfahrung des Geschäfts­führers. Wer es allerdings schafft, dass ein Riesenposter an seinem Baugerüst hängt, hat in jedem Fall die Kosten für den Gerüstbauer hereingeholt.

Es gibt allerdings auch rechtliche Einschränkungen, die von Kommune zu Kommune abweichen können. In der Landeshauptstadt prüft zum Beispiel das Baurechtsamt bei Antragstellung erst einmal, welches Planungsrecht überhaupt gilt, erläutert Kirsten Rickes, Leiterin des Stuttgarter Baurechtsamtes. In Stuttgart kann das von Grundstück zu Grundstück variieren, da es keine einheitliche Satzung für das Stadtgebiet gibt, die die Nutzung von Werbeanlagen regelt. Überall dort, wo dies im geltenden Bebauungsplan aber geregelt ist, sei das einfacher. In vielen Fällen - insbesondere in der Innenstadt - fehlten diese Vorschriften aber. 'Dann muss das Baurechtsamt entscheiden, ob die beantragte Werbung stadtverträglich ist oder nicht.' Gerade Riesenposter würden aufgrund ihrer Größe eine optische Wirkung entfalten, die nicht an jeder Stelle für den öffentlichen Raum verträglich sei. 'Dann gebe es auch Einschränkungen', so die Behördenleiterin. Das könnten Begrenzungen in der Größe sein. 'Manchmal muss man aber auch einen Standort ablehnen.' Das Baurechtsamt würde vor so einer Entscheidung die Interessen sorgfältig abwägen, so Kirsten Rickes

© 2014 STUTTGARTER ZEITUNG