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Immobilien regional

Erinnerungsstücke mit Folgen

Haftung. Handwerker sind selten begeistert, wenn der Kunde sie beauftragt, ein Mitbringsel aus dem Urlaub im Haus zu verbauen. Denn für die versteckten Mängel haftet in der Regel der Handwerker.

Im Toskana-Urlaub hatte Tanja E. diese rustikale frei stehende Badewanne bei einem Trödler entdeckt. So etwas hatte sie sich schon immer gewünscht. Sie musste auch gar nicht lange ihren Mann beknien. Zwei Wochen später wurde das gute Stück eingeweiht - mit fatalen Folgen. Untersuchungen ergaben, dass die Armaturen der Bade­wanne dem Wasserdruck des deutschen Leitungsnetzes nicht standgehalten hatten und barsten. Die sich im Geschoss darunter liegende Zahnarztpraxis musste für Wochen schließen. In Regress wurde der Handwerker genommen, der die Badewanne angeschlossen hatte.

Hans-Balthas Klein, Hauptgeschäfts­führer des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima SHK, erzählt gerne diese Geschichte, wenn er begründet, warum Handwerker sich nur ungern darauf einlassen, Material unbekannter Herkunft einzubauen. 'Die Haftung liegt immer beim Handwerker, auch wenn ihn der Auftraggeber von der Haftung freistellt. Sobald nachgewiesen wird, dass das verbaute Material nicht den einschlägigen Normen entspricht, hat der Handwerker ganz schlechte Karten', ist die Erfahrung von Klein. Deshalb fänden sich auch nur selten Handwerksbetriebe, die sich darauf einlassen, Gegenstände zu montieren, die der Auftraggeber zum Beispiel aus Kostengründen im Baumarkt oder auch im Ausland eingekauft hat. Die Haftung bei Schäden aufgrund fehlerhafter Produkte könne die Existenz des ganzen Betriebes gefährden.

Es gibt aber auch rein wirtschaftliche Gründe. 'Von den abgerechneten Stundenlöhnen allein konnte noch nie ein Handwerksbetrieb leben. Das ist immer eine Mischkalkulation gewesen', erläutert der Fachverbandsvorsitzende Joachim Butz. Ohne die Subvention durch den Materialverkauf wäre die Handwerkerstunde im SHK-Bereich doppelt so teuer. Aktuell liegt der Stundensatz zwischen 50 und 60 Euro.

Allerdings bereiten die steigenden Materialeinkaufspreise im Sanitär- und Heizungsbereich zunehmend Sorgen. Allein von Januar 2013 bis 2014 seien die Preise um fünf Prozent gestiegen. Demgegenüber seien die Preise für die SHK-Handwerker­leistungen, die direkt mit dem Kunden abgerechnet werden, im Sanitärbereich lediglich um 3,8 Prozent und im Heizungsbereich um 1,9 Prozent angehoben worden. 'Durch den starken Preiswettbewerb in der Branche konnten nicht immer kostendeckende Preise erzielt werden, weil sich betrieblich notwendige Preiserhöhungen nur sehr begrenzt realisieren ließen', erläutert Joachim Butz. Eine Folge: der Ertrag stagniert seit Jahren auf niedrigem Niveau, so dass die Betriebe nur selten Rücklagen bilden können.

Dennoch könnte die Branche der Sanitär-, Heizungs- und Klimabetriebe in Baden-Württemberg im Großen und Ganzen eigentlich zufrieden sein. Der Umsatz der Betriebe stieg im zurückliegenden Jahr im Land um 1,5 Prozent auf 5,2 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr rechnet der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima SHK sogar mit einem Umsatzplus von zwei bis drei Prozent. Gründe hierfür seien ins­besondere der zu erwartende Abbau des Modernisierungsstaus in den Heizkellern, der ungebrochene Wunsch nach Komfort und Wellness im Badbereich sowie der altersgerechte Wohnungsumbau, so der Fachverband-Vorsitzende Joachim Butz.

Ein Wermutstropfen ist für den SHK-Fachverband nach wie vor die 'zu sehr auf den Strommarkt fokussierte Energiepolitik'. Die Erhöhung des Pflichtanteils erneuerbarer Energien auf 15 Prozent sei der falsche Weg. Die energetische Sanierung von Heizungsanlagen lasse sich nur durch klare steuerliche Regelungen in der Breite tragen, wenn der Immobilienbesitzer sich bei Investitionsentscheidungen im Heizungskeller nicht weiter zurückhalten soll, fordert Butz. Der Verband befürchtet außerdem, dass durch die geplante Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg sich die Hausbesitzer noch abwartender als bisher verhalten könnten. 'Noch nie wurden so wenige Heizungskessel aus­getauscht wie im zurückliegenden Jahr', legt Butz nach.

Kritisch sieht das SHK-Handwerk derzeit auch die geplante Änderung der Gemeindeordnung. Mit der vorgesehenen Rückkehr zur einfachen Subsidiaritäts­klausel wären der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen keine Schranken mehr gesetzt. Bislang dürfen sich Städte und Gemeinden nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn es keine privatwirtschaftlichen Angebote gibt und die Dienstleistung der Daseinsvorsorge dient. Dann könnten städtische Energieversorgungsunternehmen zum Beispiel auch Heizungsanlagen verkaufen oder warten. 'Dadurch würde ein Verdrängungswettbewerb ausgelöst, der Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet', befürchtet Butz.

Das Gleiche gelte auch für die immer häufigeren Anschluss- und Benutzungszwänge an die Wärmenetze durch die Kommunen im Land. Baden-Württemberg nehme mit 250 solcher 'kommunaler Eingriffe' den deutschen Spitzenplatz ein. 'Das ist ein Rückfall in alte Monopolstrukturen', kritisiert Butz.

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