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Rauchwarnmelderpflicht stresst Hausverwalter

Brandschutz. Der Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg verlangt von der Landesregierung mehr Zeit für die Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Die geplante Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht zum 31. Dezember 2014 setzt die meisten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Hausverwalter in Baden-Württemberg unter Druck. Die gesetzliche Frist ist nicht einzuhalten, sagt der Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg VDIV.



Der Grund: viele Eigentümerversammlungen würden erst im Herbst abgehalten, da in vielen Gemeinschaftsordnungen und Teilungserklärungen ein abweichendes Wirtschaftsjahr gelte. 'Endet das Wirtschaftsjahr zum 30. Juni oder 30. September eines Jahres, reicht die vorgegebene Zeit für die gesamte Prozesskette einfach nicht mehr aus', sagt Wolfgang D. Heckeler, der Vorstandsvorsitzende des VDIV. So müsse der Verwalter einer WEG in den Eigentümerversammlungen unterschiedliche Angebote über Kauf, Miete und Wartung der Rauchmelder vorlegen, über die die Versammlung noch zu beschließen habe. Zudem könnten erst nach Ablauf der einmonatigen Beschlussanfechtungsfrist entsprechende Aufträge vom Verwalter vergeben werden. Ein weiteres Problem: die Information der Eigentümer und der Zutritt zu den Wohnungen, um die Montage der Rauchmelder vorzunehmen. 'Aus diesen zeitlichen Zwängen kann die Frist bis 31. Dezember 2014 nicht eingehalten werden', prognostiziert Heckeler. Er befürchtet zudem, dass sich viele Verwalter aus Haftungsgründen weigern werden, entsprechende Beschlüsse der Eigen­tümergemeinschaften umzusetzen. 'Das könnte dann dazu führen, dass es zu Insel­lösungen kommt und man am Ende nicht weiß, wer jetzt Rauchwarnmelder in seiner Wohnung installiert hat und wer nicht', befürchtet der VDIV-Vorsitzender.

In einem Brief an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur fordert der VDIV die Landesregierung auf, 'angemessen und schnell' auf die Situation zu regieren.

Doch das Ministerium sieht auf Nach­frage keinen Anlass für eine weitere Fristverlängerung, da sich die Eigentümer seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 23. Juli 2013 darauf einstellen konnten. Darüber hinaus könnten alle Rauchmelder eingebaut werden, die im Handel sind, auch in Baumärkten oder gar bei Discountern. Lieferengpässe seien hier nicht bekannt. Es gebe auch keine verbindliche Bestimmung, die die Installation durch eine Fachfirma vorschreiben würde. Im Übrigen sei darauf hinzuweisen, dass sich die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht ausschließlich an die einzelnen Wohnungseigentümer und nicht an die Eigentümergemeinschaften richte, so dass keine wohnungseigentumsrechtlichen Zwänge ins Feld geführt werden könnten, so das Ministerium weiter.
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