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Nicht alles ist ein Härtefall


Mietrecht. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Härtefallregelung bei Eigenbedarfskündigungen wird von Haus & Grund begrüßt, der Deutsche Mieterbund hätte sich eine Klarstellung gewünscht.

Rolf Gaßmann, Landesvorsitzender des Deutschen Mieterbundes, sieht man die Enttäuschung immer noch ins Gesicht geschrieben. Erst vor wenigen Tagen hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Eigenbedarfskündigungen die Gerichte in bestimmten Fällen per Gutachten klären müssen, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht.



Für den Landesvorsitzenden Rolf Gaßmann drücken sich die höchsten deutschen Zivilrichter dabei allerdings um eine Klarstellung, wann bei einer Eigenbedarfskündigung ein Härtefall gegeben ist oder nicht. „Das Urteil geht zulasten Tausender Mieter,“ kritisiert er und appelliert an die Landesregierung, über den Bundesrat bei der in diesem Jahr angestrebten Mietrechtsänderung auch den Kündigungsschutz zu stärken. Seine Forderung: Mietern, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, durch lange Mietdauer in ihrer Umgebung verwurzelt sind und schwer erkrankt sind, sollte grundsätzlich nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden können.

Ottmar H. Wernicke, Geschäftsführer bei Haus & Grund Württemberg, hält die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hingegen für richtig. Die höchsten deutschen Zivilrichter hätten klargestellt, dass bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf im Konfliktfall die Interessen von Mieter und Eigentümer jedes Mal – auf einen konkreten Fall bezogen – individuell abgewogen werden müssen.

Der Landesvorsitzende vom Mieterbund befürchtet indes, dass die Zahl der Eigenbedarfskündigungen weiter zunehmen wird. So sei deren Anteil in den letzten fünf Jahren um 72 Prozent gestiegen. Rolf Gaßmann vermutet, dass viele Eigenbedarfskündigungen nicht einem berechtigten Interesse entspringen, sondern oft als Bestrafung von unliebsamen Mietern oder zur Erhöhung der Mieteinnahmen durch Neuvermietung missbraucht würden.

Dem widerspricht Ottmar H. Wernicke vehement. „Es darf niemals infrage gestellt werden, dass Eigentümer ihre vermietete Wohnung eines Tages nicht auch selbst nutzen können. Dies sei ein legitimes Recht, das der Staat schützen müsse. Nur dann würden überhaupt hinreichend Mietwohnungen angeboten und auch nur dann seien vermietete Immobilien als Teil der privaten Altersvorsorge überhaupt eine Option“, so Wernicke weiter.

Er macht Vermietern Mut, bei berechtigtem Interesse nicht nur die Eigenbedarfskündigung auszusprechen sondern auch notfalls vor Gericht zu ziehen. Das bestätigt indirekt auch Rolf Gaßmann: „Wegen der vermieterfreundlichen Rechtsprechung haben wir in der Vergangenheit nur wenige solcher Fälle gewonnen und müssen deshalb unseren Mitgliedern zu oft empfehlen, sich lieber gleich auf die Suche nach einer neuen Wohnung zu machen.“