Aspen RapidWeaver 8 Blog Style
<i>Immobilien</i> <i></i> <i>regional</i>

Immobilien regional

Schall bei Rauch

Rauchwarnmelder. Eigentümer, die bis jetzt noch keine Rauchwarn- melder in ihren Häusern und Wohnungen installiert haben, sollten nicht bis auf den letzten Drücker warten. Im Herbst könnte es eng werden.


Nur noch bis zum 31. Dezember 2014 haben Eigentümer in Baden-Württemberg Zeit, ihre Häuser und Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Dann greift die vom Landtag beschlossene Rauchwarnmelder-Pflicht. Danach muss in allen Aufenthaltsräumen, in denen Menschen nutzungsgemäß schlafen, also in Schlaf-, Kinder- oder Gästezimmern, ein Rauchwarnmelder angebracht werden. Auch in den Rettungswegen wie Fluren und Treppen sind Melder zu installieren.
Die gesetzliche Grundlage für die Rauchwarnmelderpflicht ist in der Landesbauordnung verankert. Danach ist der Einbau bei Neubauten Sache des Bauherrn. Bei bestehenden Gebäuden ist der Eigentümer für den Einbau und Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Geräte verantwortlich.
Für die Betriebsbereitschaft (zum Beispiel Batteriewechsel) sind in der Regel die Besitzer selbst verantwortlich, es sei denn, der Eigentümer der Mietwohnung übernimmt diese Verpflichtung. Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hatte sich schon seit langem für die Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht stark gemacht.
Die Geräte verhindern zwar kein Feuer, könnten aber Leben retten, so Willi Dongus, Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg. Von den rund 400 Menschen, die jährlich in Deutschland bei Bränden ums Leben kommen, seien 95 Prozent nicht Opfer der Flammen geworden sondern einer Rauchgasvergiftung. 'Rauchwarnmelder reduzieren die von Bränden ausgehenden tödlichen Gefahren entscheidend, da sie auch im Schlaf zuverlässig vor Brandrauch warnen würden und so den Menschen einen lebensrettenden Vorsprung geben', so Dongus. Das liege auch daran, dass sich die meisten Brandkatastrophen in Privatwohnungen nachts ereignen, wenn die Menschen schlafen. In dieser Ruhephase sei der Geruchssinn des Menschen nicht aktiv, erklärt Dongus.
Während die meisten Wohnungsunternehmen im Land gut informiert sind und meistens auch schon die Geräte in den Wohnungen ihrer Mieter installiert haben, ist das Thema bei vielen privaten Eigentümern noch in weiter Ferne, hat Frank Peters von der Minol Messtechnik beobachtet. Das Stuttgarter Unternehmen hat eigenen Angaben zufolge bereits bundesweit Zehntausende von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet. Peters empfiehlt, mit dem Anbringen der Rauchwarnmelder sich nicht mehr allzu lange Zeit zu lassen. 'Je näher es dem Jahresende zugeht, um so schwerer wird es sein, noch ei-nen Termin bei einem Handwerker zu bekommen', sagt er. Unter Umständen könnte es sogar zu Lieferengpässen bei einzelnen Modellen kommen.
Rauchmelder müssen nach der aktuellen Produktnorm geprüft sein. Das erkennt man am CE-Zeichen und der Angabe 'EN 14604', erklärt Frank Peters. Allerdings sage das noch nichts über die Gerätequalität aus. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte darauf achten, dass die Geräte ein Siegel eines notifizierten Prüfinstituts wie 'VdS Schadenverhütung' oder 'Kriwan Testzentrum' haben. Eine Orientierung böten aber auch Testurteile der Stiftung Warentest. Besonders hochwertige Rauchwarnmelder sind mit einer fest eingebauten Batterie mit einer Lebensdauer von zehn Jahren ausgestattet. Ob sich eine Funk- oder Alarmvernetzung lohnt, ist nach Ansicht der Experten vom Einzelfall abhängig. Melder mit Alarmvernetzung sind miteinander verbunden und lösen im Brandfall gleichzeitig Alarm aus. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn man neben der Wohnung auch unbewohnte oder entfernte Räume wie den Keller oder Dachboden überwachen will, wo Signale aufgrund der Entfernung sonst überhört werden könnten.
Funk-Warnmelder hingegen erhöhen lediglich den Komfort. Sie eignen sich am ehesten für Mehrfamilienhäuser. Hier kann der Dienstleister aus der Ferne die Funktionsweise per Funk überprüfen und dokumentieren, ohne einen Mitarbeiter vorbeischicken zu müssen.
Die jährliche Funktionsprüfung - durch Drücken einer Testtaste am Gerät - ist genauso vorgeschrieben wie eine Sichtprüfung vor Ort. Ist das Gerät noch an der richtigen Stelle befestigt? Ist es unbeschädigt? Zwar kann ein Vermieter in Baden-Württemberg diese Pflicht auch an den Vermieter delegieren, Experten halten das aber für kritisch. Vor allem in Mehrfamilienhäusern mit vielen Mietern könne es vorkommen, dass ein Mieter es nicht schafft, regelmäßig auf die Leiter zu steigen und die Geräte zu inspizieren, erklärt Peters.
Wer seine Rauchwarnmelder selber installieren will, sollte die Geräte möglichst raummittig an die Decke schrauben oder mittels Industriepads ankleben. Dabei sind auch Mindestabstände zu Wänden und Schränken zu beachten. Ein geschulter Monteur braucht dafür übrigens nur wenige Minuten.

» Wer zahlt die Rauchwarnmelder-Pflicht?
Ein guter Rauchwarnmelder kostet rund 35 Euro. Die Kosten für den Kauf und die Installation der Geräte gelten als Modernisierungsmaßnahme. Vermieter können die jährliche Nettokaltmiete um elf Prozent der Anschaffungskosten erhöhen. In Anbetracht der geringen Mehrkosten dürfte das aber kaum ein Vermieter machen, so Minol-Experte Frank Peters.

Anders bei der Anmietung von Rauchwarnmeldern . So hat das Landgericht Magdeburg entschieden, dass die Kosten der Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören (Aktenzeichen 1 S171/11). Nach Ansicht des Gerichts seien Rauchwarnmelder nicht anders zu behandeln als Wärmezähler, die schon lange umlagefähig seien. Die Rechtsprechung ist aber noch nicht abschließend.

Vermieter dürfen keinesfalls die Kosten für Rauchwarnmelder im Rahmen der Heizkostenabrechnung verrechnen. Diese Kostenposition sei in der Heizkostenverordnung nicht vorgesehen, so Ursula Burkhardt, Rechtsexpertin bei Minol.

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sollten klären, ob die Geräte gemeinsam angeschafft werden oder ob das jeder Eigentümer für seine Wohnung selber regelt. Vorab empfiehlt sich aber ein gemeinsamer Beschluss der WEG, der festlegt, wie verfahren werden soll. Gerade bei Mehrfamilienhäusern sei es aber empfehlenswert, alle Leistungen von der Montage bis zur jährlichen Funktionsprüfung einschließlich Dokumentation der Maßnahmen an einen Spezialisten zu vergeben. Dann sei auch gewährleistet, dass der Schutz im ganzen Haus einheitlich ist, so Frank Peters.
#

» info
Die Stiftung Warentest hat Anfang 2013 verschiedene Rauchmelder getestet (siehe auch www.test.de/rauchmelder ). Dabei schnitten Rauchmelder mit einer Lang­zeitbatterie am besten ab. Im Video der Stiftung Warentest werden auch die Unterschiede der einzelnen Systeme erklärt. Es steht auf der Internetseite http://youtu.be/qkobizp0QDw

#



© 2014 STUTTGARTER ZEITUNG