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Aufarbeitung mit Ampelsystem


Planung. Die Stadt Ludwigsburg hat vor fünf Jahren mit der Aufarbeitung ihrer ungültigen Bebauungspläne aus der Nachkriegszeit begonnen. In Esslingen und Sindelfingen ist das Problem bislang nicht aufgetreten.

In Ludwigsburg wurde die Stadt durch Zufall auf die Mängel in der Bauleitplanung aufmerksam. Rund 76 Bebauungspläne erwiesen sich nach eingehender Prüfung als unwirksam. Im Jahr 2013 begann die Verwaltung der Barockstadt mit der Aufarbeitung.

Dabei wurde zunächst der Handlungsbedarf zur Schaffung neuen Planungsrechts mit einem Ampelsystem priorisiert: Grün stand dabei für „kein dringender Handlungsbedarf“, Gelb für „die Schaffung von Planungsrecht im Konfliktfall“ und Rot für „dringenden Handlungsbedarf“. Hier wurde in insgesamt fünf Fällen neues Planungsrecht geschaffen oder befinden sich Bebauungspläne in Aufstellung.

Bei allen betroffenen Fällen werde in den Beratungsgesprächen auf die Unwirksamkeit des Bebauungsplans hingewiesen. Dabei werde klargestellt, dass auch formell nichtige Bebauungspläne den Planungswillen der Stadt verdeutlichen können und deshalb nicht völlig unbeachtlich sind, so Pressesprecherin Susanne Jenne. Werde dies nicht akzeptiert und dadurch entstünden „städtebaulich nicht gewollte Verhältnisse“, werde der Bauherr/Architekt darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat durch einen Aufstellungsbeschluss die Voraussetzungen für eine Zurückstellung des Baugesuchs oder den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der gewünschten städtebaulichen Entwicklung schaffen könne. „Mit diesen Maßnahmen hat die Stadt für Transparenz gesorgt, dringende Fälle ,geheilt‘ und sichergestellt, dass Baugesuche zügig bearbeitet und Bauvorhaben nicht verzögert werden“, heißt es weiter aus dem Rathaus.

Bei der Stadt Sindelfingen ist ein „eventuell nicht rechtmäßiges Zustandekommen von Satzungen für Bebauungspläne“ aufgrund grundsätzlich nichtöffentlicher Beschlussfassung für einen umfassenden (mehrjährigen) Zeitraum für die Stadt Sindelfingen nicht bekannt, so Pressesprecherin Nadine Izquierdo.

In Esslingen gebe es seit Jahrzehnten über die Hauptsatzung die Regelung, dass Bebauungspläne im Ausschuss für Technik und Umwelt (früher Technischer Ausschuss) nichtöffentlich vorberaten und im Gemeinderat dann öffentlich beschlossen werden. Daher sei das Problem bisher nicht aufgetaucht. Eine stichprobenhafte Prüfung von Verfahrensakten aus dem angefragten Zeitraum habe dies bestätigt. Ganz ausschließen könne man das allerdings nicht, so Pressesprecher Roland Karpentier.